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AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen der Firma Schwangau Schuh GmbH

Geltungsbereich. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

Anerkennung unserer Bedingungen. Für unsere Verkäufe und Lieferungen gelten die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, mit deren Erscheinen alle früheren entsprechenden Bedingungen außer Kraft treten. Die Einkaufsbedingungen eines Käufers sind für uns nicht verbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, es sei denn, dass wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Jede Bestellung oder Nachbestellung auf Grund unserer Preislisten, Angebote oder auf Grund früherer Lieferungen gilt als Anerkennung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

Angebote, Auftrag und Auftragsmindesthöhe. Unsere Angebote sind in allem freibleibend und unverbindlich. Telegrafische oder fernmündliche Angebote sind in der Form gültig, wie sie von uns schriftlich bestätigt werden. Aufträge gelten von uns erst als angenommen, wenn wir sie bestätigt oder durch Lieferung erfüllt haben. Dies gilt auch für Aufträge, die von unseren Angestellten oder von Vertretern entgegengenommen worden sind. Streichung von uns angenommener Aufträge oder Zurücksendung gelieferter Ware durch den Käufer bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung unserer Firma. Die Auftragsmindesthöhe richtet sich nach den bei Auftragserteilung jeweils geltenden Verkaufsbedingungen.

Preise und Zahlungsbedingungen. Unsere Händlerpreise sind Nettopreise. Die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer wird bei Fakturierung zugeschlagen. Unsere Rechnungen sind zahlbar: Verlustfreie Kasse innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto, innerhalb 30 Tagen rein netto. Unsere Mitarbeiter sind nur mit besonderer Vollmacht inkassoberechtigt. Bei Zahlungsverzug werden vorbehaltlich sonstiger Rechte Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zuzüglich Spesen in Rechnung gestellt. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt zahlungshalber und ohne Gewähr für rechtzeitige Vorzeigung, rechtzeitigen Protests sowie für die Einhaltung sonstiger Förmlichkeiten. Diskont- und sonstige Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Skonto wird bei Zahlung mit Wechseln nicht gewährt. Eine Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche, auch solcher aus Mängelrügen ist dem Käufer nur gestattet, soweit sich die Aufrechnung oder Zurückhaltung ihrem Gegenstand und Inhalt nach unmittelbar auf diejenige Forderung bezieht, die wir geltend machen. Alle Aufträge werden unter der Voraussetzung der vollen Zahlungsfähigkeit des Käufers angenommen. Ist diese Voraussetzung unzutreffend, was schon der Fall ist, wenn eine ungünstige Auskunft über den Käufer eingeht, so können wir die Ware gegen Nachnahme unter Abzug von 2 % Skonto ausliefern oder sofern die Lieferung bereits erfolgt ist, sofortige Zahlung verlangen. Dies gilt auch für bereits zahlungshalber übernommener Wechsel, die nur unter diesem Vorbehalt angenommen werden. Vor völliger Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Nach Nichteinlösung unter Nachnahme gelieferter Ware können wir ohne weitere Fristsetzung auch Schadensersatz wegen Nichterfüllung fordern oder vom Vertrag zurücktreten.

Lieferung und Versand. Es gelten unsere bei Auftragserteilung jeweils gültigen Lieferungsbedingungen.

Lieferzeit. Lieferzeitangaben erfolgen unbeschadet unseres Willens zu bestmöglicher Einhaltung der Frist für jeden Auftrag nur annähernd. Ihre Nichteinhaltung berechtigt den Käufer nach Gewährung einer angemessenen Nachlieferungsfrist nur zum Rücktritt vom Vertrag, nicht dagegen zur Geltendmachung irgendwelcher Schadensersatzansprüche. Ereignisse höherer Gewalt, zu denen insbesondere auch Betriebsstörungen aller Art und Stockungen in den Materialzufuhren zählen, befreien uns für die Dauer der Störungen und im Umfang ihrer Wirkungen von der Verbindlichkeit zur Lieferung. Sie berechtigen uns auch zum Rücktritt vom Vertrag, ohne dass dem Käufer deshalb Schadensersatz oder sonstige Ansprüche zustehen.

Mängelrügen. Beanstandungen, insbesondere der Menge, Beschaffenheit oder des Gewichtes der Ware können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Eintreffen der Ware uns schriftlich zur Kenntnis werden.

Bei rechtzeitig erfolgter Mängelrüge für Waren, die nachweislich nicht vertragsgemäß geliefert worden sind, steht es uns nach unserer Wahl frei, sofort Ersatz zu liefern oder die Ware ohne Ersatzlieferung sofort mit unserem vorherigen schriftlichen Einverständnis zurückzunehmen. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Schadensersatz, sowie mündliche Vereinbarungen mit Reisenden über Warenrücknahme sind ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei grobem Verschulden.

Eigentumsvorbehalt. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung unser Eigentum. Bei Übernahme des Delkredere und Zahlung der Rechnung durch einen Dritten geht das Eigentumsvorrecht auf diesen über. Die Waren dürfen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterverkauft werden. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Waren an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Anstelle der Kraft Eigentumsvorbehalt nach wie vor uns gehörenden Waren tritt der Käufer bei einem Weiterverkauf seinen Anspruch gegen den Drittabnehmer bereits jetzt an uns ab, ohne dass es hierzu nochmals einer späteren Abtretung der Forderung an uns bedarf. Diese Abtretung wird bereits jetzt höchst vorsorglich angenommen. Die Abtretung erfolgt jeweils in der Höhe unserer Forderungen bezüglich der weiterverkauften Waren. Auf Verlangen hat der Käufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Wir sind berechtigt, unser Eigentum an den Waren oder unsere Rechte an den uns abgetretenen Forderungen bei Zahlungsverzug des Käufers oder im Falle einer Gefährdung unserer Forderungen sowohl dem Käufer als auch dem Dritten gegenüber geltend zu machen, insbesondere können wir alsdann die Rückgabe der Waren verlangen. Bei Zurücknahme von Waren werden unsere Spesen sowie ein etwaiger Minderwert in Abzug gebracht. Die Ermittlung des Minderwertes erfolgt durch Verkauf der zurückgenommenen Waren im üblichen Rahmen unseres Geschäftsbetriebes ohne Mitwirkung des säumigen Schuldners. Die Zurücknahme von Waren bedeutet nicht ohne weiteres den Rücktritt vom Vertrag. Von einer bevorstehenden oder vollzogenen Pfändung sowie von jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat der Käufer uns unverzüglich zu benachrichtigen.

Gerichtsstand. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Verkäufers und des Käufers aus dem Lieferungsvertrag, auch für Wechselforderungen auf andere Plätze, ist Schwangau. Die für Schwangau zuständigen Gerichte sind für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ausschließlich zuständig. Dies gilt auch für die Geltendmachung von Ansprüchen im Wege des Mahnverfahrens.